Bis 29. Juni gilt vorerst diese „Allgemeinverfügung“ des Landratsamtes. Pegelstände im Landkreis sind zu niedrig, es fehlt Wasser. Wasser holen aus der Riss – zum Beispiel zur Bewässerung des Gartens mit Pumpen – ist verboten. Auch wenn es so aussieht als ob genügend Wasser da wäre.
Anmerkung der Redaktion: In der ursprünglichen Fassung wurde darauf hingewiesen, dass das Abschöpfen von Wasser – auch mit einem Eimer untersagt sei. Das ist nicht richtig. Das Nutzen von Handgefäßen und das Tränken von Vieh ist weiterhin erlaubt. Danke an das „Grisu“ für den korrigierenden Hinweis.