Ein nettes Erklärstück städtischer Realitäten… Natürlich hat folgender Text Anspruch auf reale Vorgänge, die erst vor kurzem passiert sind.
Es begab sich zu jener Zeit, dass der akute Parkplatzmangel in der Innenstadt dazu führte, dass ein unfreundlicher und penetranter Autofahrer sein Fahrzeug vor eine Hauseinfahrt in einer beliebigen Einbahnstraße abstellte. Beobachtet von einer eher freundlichen Anwohnerin wurde er darauf aufmerksam gemacht, dass das kein Parkplatz sondern eine Einfahrt sei. Norddeutsche wissen, dass Autofahrer aus BC (Bayrisch Congo) bundesweit den Ruf haben ein wenig beratungsresistent und balla balla zu sein. DEm entsprechend meinte der Wildparker „Hier parke ich immer“ – und verschwand. Ähnliches spielt sich übrigens in der Schwarzroßgasse auch ab. Aber das nur am Rande.
Wenige Minuten später tauchte ein Knöllchenbeamter der Stadt auf. Die inzwischen leicht resolute Anwohnerin bat den Exekutivbeamten von Frau Kleine Beek um sein Einschreiten und ein Knöllchen für den Wildparker. Das wiederum lehnte der oder die Vollzieher(in) ab. Schließlich parke der Wildparker ja nicht auf einem Parkplatz, deshalb sei das nicht sein Aufgabenbereich – ein Knölllein käme hier nicht in Frage. Und der Exektutivmensch verschwand.
Nebenbei erklärt das natürlich auch die Knöllchenarmut im Schwarzroßgässle.
Aber weiter mit der Weihnachtsgeschichte. Nun rief unsere leicht erregte Anwohnerin die Polizei. Tatsächlich erschient die recht kurzfristig und erklärte dann allerdings: das sei schon eine städtische Angelegenheit. Die Anwohnerin müsse nur ein Foto machen und das dem Amt für öffentliche Ordnung zukommen lassen .- Die würden dann den Fahrzeughalter ermitteln… Wir brechen hier das ab – Der Leser weiß wies weitergehen würde. Ein Einschreiten der Polizei sei ansonsten hier nun auch nicht möglich… Die Anwohnerin könne nun natürlich einen Abschleppdienst kommen lassen – allerdings zunächst auf ihre eigenen Kosten. Bis das Verfahren dann abgeschlossen sei. Natürlich könne man letztendlich diese Abschleppkosten dann dem Fahrzeughalter später in Rechnung stellen…
Ja und wenn sie nicht gestorben sind parken sie noch heute da wo sie halt gerade Bock drauf haben …