Also doch nicht. Es scheint die Spatzen in der Weberberg-Redaktion standen unter Drogen (da hatte die Stadtverwaltung offensichtlich völlig Recht mit der Vermutung!) und die Kuh ist vom Eis. In der Beschlussvorlage von Kulturdezernentin Fürgut für die Gemeinderatssitzung kommender Woche Donnerstag, 23.10. 18 Uhr im Rathaus heißt es:
Nach eingehender Prüfung und Recherche zur Anpassung der Organisationsstrukturen im
Dezernat für Bildung und Kultur wird empfohlen, die bisherige Struktur beizubehalten. Sollte eine
Zusammenführung von Einrichtungen zu größeren Einheiten dennoch gewünscht sein, so wird
empfohlen, mittelfristig auch nochmals die Dezernatsstruktur zu überprüfen.
Der Personalrat hat in seiner Sitzung am 04.09.2025 über die Beschlussvorlage beraten und ist
mit dem Vorschlag der Verwaltung einverstanden.
Eine Umbenennung der bisherigen Kulturämter (Stadtbücherei, Volkshochschule, Musikschule
und Museum) in Einrichtungen ist vorstellbar, aber nicht unbedingt erforderlich.
In der gleichen Sitzung soll der Gemeinderat über das weitere Verfahren in Sachen Südbahnhof informiert werden, Zitat aus der Eilentscheidung:
Sobald der Erlass der Eilentscheidung unterschrieben ist, wird die DB Bahnbau Gruppe GmbH
nach Vorlage eines Angebotes mit den Planungs-, Genehmigungs- und Bauarbeiten beauftragt.
Die weitere Nutzung des Bahnhaltepunktes erfordert einen Neubau des Überquerungsbauwerkes, welcher durch die Bahn finanziert und bis zum 31.12.2030 ausgeführt wird. Eine frühere
Fertigstellung des Neubaus ist aufgrund der bahntechnischen Genehmigungs- und Planungsprozesse nicht möglich.
In der Zwischenzeit soll der bestehende Steg mit der jetzigen Not-Ertüchtigung für 2 Jahre (bis
2027) soweit ertüchtigt werden, dass eine verkehrssichere Nutzung gewährleistet werden
kann. Im Jahre 2027 soll im Zuge einer parallelen Bahnbaumaßnahme in diesem Streckenabschnitt eine weitere Ertüchtigung 2027-2030 erfolgen. Diese Ertüchtigung kann dann frühzeitig
geplant werden.
Es ist mit der Bahn besprochen worden, dass die Kosten für die Not-Ertüchtigung bis 2027
durch die Stadt (Träger der Unterhaltungslast) getragen werden und die Bahn im Gegenzug die
Abbruchkosten des Steges im Jahre 2030 übernimmt. Die Kostentragung der Ertüchtigung
2027-2030 wird zwischen Bahn und Stadt noch vereinbart. Eine entsprechende Vereinbarung
wird zeitnah zwischen Bahn und Stadt noch abgeschlossen.