Vor rund vier Wochen hat der Prozess wegen Verdachts auf schweren Landfriedensbruches gegen Daniel H. begonnen. Daniel H. soll am politischen Aschermittwoch der Grünen im Februar 2024 ein bengalisches Feuer geworfen haben. Am 6.10. wurde der Prozess fortgesetzt und im Zentrum ging es da um drei Sachverhalte: Den zu kleinen Verhandlungsraum mit schlechter Luft und zu wenig Abstand zwischen den Beteiligten, den nicht erschienenen Zeugen, der laut Richterin eigentlich auch nicht unbedingt zu hören sein muss und einen laut Verteidigern nicht wirklich erkennbaren erhobenen Mittelfinger in einem Video, das den Angeklagten zeigt. Offenbar bislang nicht erfolgreich eine Befangenheitsbeschwerde gegenüber Richterin Kienle durch die Verteidigung. Die scheint offenbar zwar entschieden, ist aber noch nicht öffentlich und da die Richterin weiterhin den Prozess leitet, scheint sie abgewiesen.

Protokollführerin, Angeklagter Daniel H., Heiko Weber (Verteidiger), Markus Lehmann (Verteidiger) von links nach rechts.
Letztlich wenig Erhellendes in dem Prozess am 6.10., zwei Stunden mehr oder weniger eher konstatierter Status Quo. Die Verhandlung wurde erneut unterbrochen und wird nun morgen um 13:30 Uhr fortgesetzt.
