Richter Philipp hatte wenig Einsehen gegenüber Bauunternehmer Fabian C. Der hatte Einspruch gegen einen Strafbefehl erhoben um den Eintrag einer Vorbestrafung zu entgehen. Ab 90 Tagessätzen wird eine Verurteilung dem Betroffenen als Vorbestrafung bewertet.

Fabian C. war gleich an zwei Tatorten auffällig gewesen, am Holzmarkt und in der Gigelbergstraße. Schon gegen halb 5 Uhr morgens hatte man ihm einen Ortsverweis wegen Bedrohung eines jungen Polizisten ausgesprochen. Gegen 10 Uhr tauchte Fabian C. dann erneut als Störer und Blockierer in der Gigelbergstraße auf. Staatsanwalt Abt forderte in seinem Plädoyer 120 x 50 Euro Tagessätze als Strafe.
Richter Philipp verurteilte Fabian C. zu 120 x 40 Euro Tagessätzen, entsprechend 4800.- Euro Gesamtstrafe. Damit gilt Fabian C. als vorbestraft. Ob er Berufung einlegt war vor Ort noch nicht klar.
