Rechtsanwalt Ross wird das Urteil so nicht akzeptieren und in Berufung vor dem Landgericht Ravensburg gehen. Staatsanwalt Abt hatte ursprünglich 150×40 Euro an Tagessätzen als Urteil gefordert. Richter Philipp entschied auf 120. Damit gilt der Angeklagte aber dennoch als vorbestraft.

Thomas M. ist verheiratet und hat Kinder. Der KFZ Mechaniker stand bereits vor rund 14 Tagen vor Gericht, die Verhandlung war unterbrochen worden um Polizeieinsatzleiter Prießner als Zeuge zu vernehmen.

Prießner erläuterte umfangreich seinen Einsatz und die Situation vor Ort. – Rechtsanwalt Ross betonte – ähnlich wie sein Kollege Ludwig in einem Prozess vergangene Woche, dass es keine unangemeldete Protestdemo war, sondern eine friedlich spontane Versammlung. Richter Philipp ließ das beim Prozess gestern Montag, 1.09. nicht gelten und bot Polizeieinsatzleiter Prießner insofern Schützenhilfe bei derr Befragung, als er zu detaillierte Nachfragen zum allgemeinen Polizeirecht von Rechtsanwalt Ross als unbegründet oder überflüssig beanstandete.
