Ralf Ludwig, Rechtsanwalt aus Staßfurt, u.a. von (sog. Querdenker) Ballweg und vor kurzem als Vertreter von Daniel S. im Biberacher Amtsgericht aufgetreten, sieht in einem Interview mit Richter Thomas Mönig (SchwäZ hier) eine mögliche Beeinflussung und Vorverurteilung in der Aufarbeitung der Vorgänge zum politischen Aschermittwoch der Grünen 2024.
Ludwig bezweifelt weiterhin, dass es vor der Stadthalle überhaupt zu einer Eskalation kam und wenn, dann vor allem durch die Polizei. Das verbreitet der Rechtsanwalt in einer Pressemitteilung die weberberg.de vorliegt. Durch das Interview – so der Rechtsanwalt – verstärke nun Mönig als Richter Vorurteile. Das was damals an der Stadthalle stattgefunden habe, sei eine bloße Versammlung gewesen und damit völlig legal. Im Verfahren gegen Daniel S. (Urteil: 5600.- Euro Strafgeld) sieht Ludwig seinen Mandanten zu Unrecht verurteilt und hat Berufung eingelegt.
Nach eigenen Aussagen prüft der Rechtsanwalt im Moment eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Mönig und weitere rechtliche Schritte.