Heute: 07. Juni, 2025

Samuel L. – Die Sache mit dem Landfriedensbruch… & 700 Euro Strafe

Zeichnung: Albert Gratz, Der Angeklagte Samuel L.
von
vor 3 Wochen

Richter Philipp hat seine eigene Redeform, merke wenn man beginnt zu reden ist man kräftig laut und dann – einfach immer leiser werden. Je voller der Raum, desto schwieriger zu verstehen. Aber zum eigentlichen Prozess. Wieder war die Frage, nach welchem Recht der Angeklagte Samuel L. zu behandeln wäre: Nach Jugendstrafrecht? Schließlich war er zum Zeitpunkt des politischen Aschermittwochs 2024 noch nicht voll strafmündig.

Anwältin Ulrike Mangold und Samuel L. 22 Jahre – Zeichnung Albert Gratz

Und dann war da noch die Frage wurde denn da überhaupt Landfriedensbruch begangen. Das entpuppt sich zunehmend als Achillesferse dieser Prozesse. Zum ersten Mal kam das Thema vor rund 10 Tagen auf. Im vergleichbaren Prozess gegen Johannes B. hatte dessen Verteidigerin schon diesen Anklagepunkt abgewehrt, mit der Begründung, Jürgen Trittin habe als Parteimitglied die Stadthalle ohne Behinderung betreten können, allein deshalb könne der Vorwurf des Landfriedensbruches nicht akzeptiert werden, denn dazu müsse eine echte Blockade nachzuweisen sein. Der Fall Johannes B. wird heute erneut verhandelt.

Gestern nun im Verfahren gegen Samuel L. trötete seine Verteidigerin ins gleiche Horn und machte auch klar, wenn ihr Mandant wegen Landfriedensbruches weiter angeklagt oder verurteilt würde, müsse Ex-Landwirtschaftsminister Özdemir in den Zeugenstand. Die Staatsanwaltschaft forderte dennoch 7 Monate Gefängnis auf Bewährung als Strafe. Richter Philipp entschied auf 700 Euro Geldstrafe ohne weitere Auflagen.

Richter Peter Philipp – Zeichnung: Albert Gratz
Angeklagter Samuel L. – Zeichnung: Albert Gratz

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