Für das Aufstellen von Aufstellern ist eine sogenannte Aufstellernutzungssondergebühr zu entrichten. Könnte in diesem Fall natürlich die Tourismus Info Stelle betreffen.
Sondernutzung!
Für das Aufstellen von Aufstellern ist eine sogenannte Aufstellernutzungssondergebühr zu entrichten. Könnte in diesem Fall natürlich die Tourismus Info Stelle betreffen.