Heute: 25. Juni, 2025

Compact-Magazin von Jürgen Elsässer darf nicht verboten werden. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts.

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vor 13 Stunden

Rigorose Vertreter von „das gehört verboten!“ müssen jetzt stark sein. In letzter Instanz hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden, dass das rechtslastige Compact-Magazin von Elsässer zu Unrecht verboten wurde. Ex SPD-Innenministerin Nancy Faeser hatte die Zeitschrift und den Online Auftritt vergangenes Jahr verboten, auch mit der Begründung, dass der Verfassungsschutz das Magazin als verfassungsfeindlich eingestuft hatte.

Ganz so einfach ist es offensichtlich nicht. Auch wenn einzelne Artikel im Compact-Magazin tatsächlich verfassungsfeindlich seien, sei dies im Rahmen der Pressefreiheit durchaus zulässig. Das Magazin überschreite nicht die Schwelle insgesamt dadurch verfassungsfeindlich geprägt zu sein. Auch einzelne überspitzte Äußerungen und Meinungen seien durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Kein gutes Omen für andere Verbotsabsichten…

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