Heute: 24. Juli, 2026

Pressefreiheit steht über Nötigung beim politischen Aschermittwoch der Grünen – auch wenn der Journalist „nur“ ehrenamtlich tätig ist.

Michael Baumeister, alias Michael Freiherr von Lüttwitz vor dem Landgericht Ravensburg (Zeichnung: Albert Gratz)
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vor 7 Stunden

Paukenschlag vor dem Landgericht in Ravensburg: Michael von Lüttwitz, nach eigener Aussage vor dem Landgericht „ehrenamtlicher Journalist“ für stattzeitung.net war ursprünglich vom Amtsgericht Biberach wegen seines Verhaltens während des politischen Aschermittwochs der Grünen zu 2000.- Euro Strafgeld wegen Nötigung verurteilt worden. In der Berufungsverhandlung am vergangenen Schützenmontag vor dem Landgericht Ravensburg wurde von Lüttwitz nun freigesprochen. Sämtliche Verfahrenskosten trägt die Staatskasse. Richter Pohlmann konnte Staatsanwalt Schäfer nicht folgen. Der Staatssanwalt sah im Verhalten von Lüttwitz eine Nötigung gegenüber der Versammlungsfreiheit der Grünen-Veranstaltung insbesondere gegenüber den Fahrzeugen von dem damaligem Landwirtschaftsminister Cem Özdemir habe sich von Lüttwitz an der Blockade beteiligt.

Zeichnung Albert Gratz

Von Lüttwitz machte vor dem Landgericht glaubhaft, dass er als ehrenamtlicher Journalist nur berichten wollte und sich nicht aktiv an der Blockade oder Behinderung beteiligen wollte. Auch die Signale der Polizeikräfte den Platz zu räumen seien nicht eindeutig gewesen. Mit seinem 28 bis 300 Millimeter Zoomobjektiv wollte von Lüttwitz gute Fotos aus nächster Nähe machen. Deshalb sei er nah am Geschehen gewesen. Die drei geladenen Zeugen aus Polizeikreisen konnten nicht eindeutig belegen, dass von Lüttwitz eine Blockadeabsicht gehegt haben könnte.

Richter Pohlmann, Landgericht Ravensburg (Zeichnung: Albert Gratz)

Grundsätzlich stellte Pohlmann fest, dass die Pressefreiheit hier in ihrer Wichtigkeit deutlich über der mutmaßlichen Nötigungsmöglichkeit einer Versammlung stehe. Besonders interessant ist, dass auch ein ehrenamtlicher Journalist hier von den Rechten der Pressefreiheit profitiert und das Engagement entsprechend gewürdigt wird. Unabhängig davon, dass von Lüttwitz als Beruf „Rentner“ nannte. Grundsätzlich ein Stab für die in Deutschland auch verfassungsrechtlich verankerte Pressefreiheit und auch im Sinne der Demokratie ein vorbildliches Urteil. Ein Beleg dafür, dass man sehr wohl noch hierzulande viel sagen darf und kann, auch wenn es nicht immer bequem oder angenehm ist.

Staatsanwalt Schäfer am Landgericht Ravensburg (Zeichnung: Albert Gratz)

Noch ein Hinweis in eigener Sache, auch in unserer Redaktion gibt es immer wieder unterschiedliche Ansichten und Auseinandersetzungen, nicht zuletzt zu einer sehr umstrittenen Verniedlichungsform in unser Berichterstattung gegenüber Michael Baumeister, alias Michael Freiherr von Lüttwitz. Unsere Redaktionsassistentin Amelie Pachulke besteht darauf, dass wir uns hier in aller Form für die entsprechende Formulierung beim Ehepaar von Lüttwitz entschuldigen, was wir hiermit tun. Danke auch an unseren Reporter vor Ort, der uns auch noch mal auf diese Unstimmigkeiten hingewiesen hat.

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