3 Jahre Bewährungszeit und die Kosten des Verfahrens hat Daniel H. zu tragen. Ein Wohnsitzwechsel muss er – falls er erfolgt – anzeigen. Richterin Kienle stellte fest, dass H. einen „Stinkefinger“ gegenüber von Vollzugsbeamten am politischen Aschermittwoch der Grünen 2024 zeigte, er schweren Landfriedensbruch beging und außerdem versuchte einen Beamten zu verletzen.

Während der Verhandlung stellte sich heraus, dass H. bengalische Feuerwerkskörper bei sich trug und einen anzündetet. Als er von einem Polizisten daraufhin angesprochen wurde, platzierte er das brennende Teil in einem Gebüsch neben sich. Zur Sprache kam auch ein Dialog in den sozialen Medien, die der Angeklagte vor der Veranstaltung führte, in einem Chat hatte er davon gesprochen, dass „Biberach brennen am Aschermittwoch der Grünen würde“.

Sein Rechtsanwalt Weber versuchte das als „harmlose Bemerkung“ darzustellen im Sinne von, sowas sei eine gängige Aussage und so „mancher würde für vieles brennen“, das sei nicht ernst zu nehmen. Der Argumentation wollten weder Richterin Kienle noch Staatsanwältin Frick folgen. Ob Daniel H. in berufung geht ist noch nicht bekannt.

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