Richter Philipp hat es sich offenbar nicht leicht gemacht: Seit Freitag früh 9 Uhr wurde verhandelt im Saal 10 des Amtsgerichts Biberach.

Vor Gericht stand Daniel S. beschuldigt des Widerstandes gegen die Sicherheitskräfte und des Landfriedensbruches. Rechtsanwalt Ralf Ludwig aus Staßfurt, erst vor nicht allzu langer Zeit als Verteidiger von „Querdenker“ Michael Ballweg bundesweit bekannt geworden, war als Fürsprecher von Daniel S. gekommen.

Zwischen 12 und 13 Uhr wurde die Verhandlung zu einer Mittagspause unterbrochen, danach gings weiter. Insgesamt drei Zeugen wurden vernommen.

Liveüberträger SpunktNEWS (Helge Stark – gilt für viele als reichlich rechts außen orientiert) musste seine Youtube Video -Liveübertragung auf Grund anderer Verpflichtungen (Kuchenbacken?) am Freitag vorzeitig ohne Ergebnis um 15:32 Uhr abbrechen. Interessantes von dem „Reporter“ Helge über Richter Philipp, Zitat aus dem Film: „Der wirkt ganz nett, ist er aber nicht immer so…“ – Habe man ihm erzählt. Zum Filmchen: Überraschend gegen Ende wird doch auch etwas Verständnis für die Polizisten formuliert, auf Grund der Lärmsituation 2024:
Ebenfalls dabei: Marco (Zeitzeuge M.) der ebenfalls wie auch SpunkNEWS die Behauptung verbreitet, die Staatsgewalt habe bewusst die Situation an der Stadthalle eskalieren lassen, da sprächen immer mehr Indizien dafür. Auch diese „Reportage“ ist nur mit genügend Abstand und einer Portion Skepsis empfehlenswert:
Zum eigentlichen Prozessverlauf, der bis Freitag Abend 18 Uhr dauerte: Daniel S. hatte sich als Unternehmer und Geschäftsführer eines kunststoffverarbeitenden Betriebes als sozial engagiert in einem Brief an das Amtsgericht vorgestellt, mit dem Hinweis er sei zur falschen Zeit am falschen Ort gewesen. Er hatte Einspruch gegen einen Strafbefehl eingereicht, sich aber bereits in dem Brief gegenüber den Einsatzkräften entschuldigt.

Interessant waren die Informationen von Polizei-Einsatzleiter Prießner, der als Zeuge geladen war. Er sei bereits in der fraglichen Nacht schon extrem früh am Holzmarkt gewesen und im Vorfeld habe man in Zusammenarbeit mit Ordnungsamtsleiterin Kleine-Beek sich auf den Aschermittwoch tagelang vorbereitet. So seien Straßensperren vorbereitet gewesen. Diese wurden aber von den Landwirten mit ihren großen Fahrzeugen teils einfach weggeräumt, oder auch überfahren. Gewisse Entwicklungen habe man nicht direkt auf dem Schirm gehabt und auch deshalb wurde in der Nacht am frühen Morgen die Bereitschaftspolizei Göppingen um Hilfe gebeten. Diese sei auf Schulung gewesen und sei dann umgehend zur Unterstützung gekommen. Das war tatsächlich im Rahmen der bisher geführten Prozesse neu und bislang nicht detailliert ausgeführt worden.

Die Staatsanwaltschaft warf Daniel S. vor Widerstand geleistet und Landfriedensbruch begangen zu haben. Auch sei die Veranstaltung keine (einfache) Versammlung gewesen, worauf sich Verteidiger Ludwig berufen hatte. Sowohl Blockade der Fahrzeuge, als auch Verhalten des Angeklagten belegten dies. Gefordert seien deshalb 140 x 90 Euro Tagessätze. Damit wäre der Angeklagte vorbestraft gewesen (ab 90 Tagessätzen wird das so beurteilt).

Rechtsanwalt Ludwig sah die Polizei als Ursache für eine Eskalation und versuchte unter anderem mit 4 Beweisanträgen die Demonstration als spontane Versammlung im Rahmen des Versammlungsrechtes darzustellen, die letztlich unrechtmäßig von den Sicherheitskräften aufgelöst wurde.
Das Urteil von Richter Philipp: 80 x 70 Euro Tagessätze Strafe, plus Kosten des Verfahrens.
Rechtsanwalt Ludwig hat Berufung angekündigt.