Beim letzten Prozess zum Thema Aschermittwoch 2024 verblüffte der Anwalt von Thomas M. durch die Aussage, die Sicherheitskräfte hätten die Fahrzeuge der Redner auch ganz anders von der Biberacher Stadthalle wegfahren können. Sprich, letztlich hätte es die ganzen Tumulte nur deshalb gegeben, weil die Polizei die Fahrzeuge unbedingt durch die Masse der friedlichen Demonstranten abfahren lassen musste. Auch die SchwäZ berichtet darüber.
Richter Philipp zeigte sich zwar kurz irritiert, auf Grund dieser Argumentation, verzichtete aber auf einen Lokaltermin und setzte die Verhandlung zunächst aus. Weiter geht es in knapp 14 Tagen.
Tatsächlich könnte man meinen, dass die beiden Fahrzeuge von Landwirtschaftsminister Özdemir und Begleitung hätten anders von der Stadthalle wegfahren können. Sie standen parallel zur ehemaligen Küche der Stadthalle in der Gigelbergstraße. Die mündet in die Theaterstraße und diese Ausfahrt wollten die blockierten Sicherheitsfahrzeuge nehmen. Theoretisch hätten sie auch (von den Fahrzeugen aus gesehen) rechts in die Friedrich Lieb Straße abzweigen können – entgegen der Einbahnstraßenrichtung. Allerdings war diese Straße ebenfalls belagert und nicht frei befahrbar, ganz abgesehen von der „normalen“ Verkehrsregelung. Ein weiterer Weg und den meinte möglicherweise der Rechtsanwalt wäre hinter der Stadthalle zu finden gewesen. Der allerdings ist eben NICHT offiziell. Er ist nur lokal vertrauten Bürgern bekannt und auch nicht auf dem offiziellen Stadtplan zu finden (siehe oben).
Tatsächlich gibt es eine durchaus befahrbare Rampe die hinter der Stadthalle zum Rumpelkeller – dem Keller der Gaststätte Pflugkeller führt und unter diesem hindurch. Die Strecke endet inoffiziell am und im Friedrich Goll Weg und führt letztlich zur Hardtsteige. Was hier aber problematisch ist: Dieser Weg ist offensichtlich ein Privatweg und die Durchfahrt durch den Rumpelkeller ist nicht unbedingt für die Öffentlichkeit freizuhalten. Wenn dort gefeiert wird (Schützenfest) ist der Durchgang voll mit Bierbänken bestuhlt und eine Durchfahrt gar nicht diskutabel. Insofern also möglicherweise eine Nebelkerze der Verteidigung im Fall Thomas M.