Heute: 02. Juli, 2025

Nächster Prozess wegen der Ausschreitungen am Aschermittwoch in Biberach bereits HEUTE Freitag, 13.12. – UPDATE

Lüttwitz muss seine Kamera abgeben, - Polizeikontrolle bei Podiumsveranstaltung auf dem Gigelberg, daneben Frau Weing (Foto: Andy Reiner - sichtlichmensch)
von
vor 7 Monaten

Die gewaltsamen Proteste beim politischen Aschermittwoch der Grünen in Biberach werden weiter von der Justiz und vor Gericht aufgearbeitet. Das Amtsgericht Biberach und die Staatsanwaltschaft Ravensburg machen dabei Tempo. Auf eine Anfrage von Weberberg.de teilte der Pressesprecher des Amtsgerichtes einen weiteren Verhandlungstermin mit: Bereits morgen, Freitag, 13.12. um 10:15 Uhr soll der nächste Prozess starten:

Es geht um Nötigung, vor Gericht steht der „Journalist“ und auch von manchen als „Hühnerbaron“ bezeichnete Michael von Lüttwitz. Lüttwitz war zuletzt am Gericht am 3.12. zum Prozess um M.N. wegen Landfriedensbruches aufgefallen – mit einem Taschenmesser. Mit dem Messer wollte er als „Pressevertreter“ für die alternativen Medien (Achtung link führt zur AfD zu einem „klassischen“ Stattzeitungsbericht) in den Gerichtssaal, er vertritt in der Regel nach eigenen Angaben die stattzeitung.org – Danke an Andy Reiner für den Hinweis, – über Andy Reiner gibts einen lohnenswerten Artikel in der Augsburger Zeitung (leider hinter der Bezahlschranke)

Es sind drei Zeugen im Saal 10 vorgesehen und Richterin Borst führt die Verhandlung. Als Rechtsanwalt ist Wolfgang Dahler angemeldet. Dahler gehört zu Solutio Schneider im Zeppelinring und ist jüngst als Nachfolger für den CDU Bundestagsabgeordneten Josef Rief im Kreisverband nominiert worden.

Der Verhandlungstermin am Dienstag, 17.12. um 8:30 Uhr wurde vom Sprecher des Amtsgerichtes aktuell ebenfalls bestätigt. Die bekannt gewordenen Termine vom 16.12. und 20.12., wurden in der Mitteilung des Amtsgerichtes allerdings nicht erwähnt. Ob diese Verhandlungen stattfinden, wird sich dann vor Ort im Gericht zeigen. Es könnte durchaus sein, dass die Beschuldigten ggf. erneut kurzfristig ihre Einsprüche zurückziehen und die von der Staatsanwaltschaft geforderten Geldstrafen akzeptieren. Dann ist eine öffentliche Verhandlung abgesagt, und die Öffentlichkeit erfährt nichts Näheres zu den Tatumständen und zu den Beschuldigten. Ob es aufgrund der Schwere der Vergehen sogar Verhandlungen an der nächst höheren Instanz, am Landgericht Ravensburg gibt, konnte vom Sprecher nicht bestätigt werden.

(A.G.)

Schreibe einen Kommentar