Nehmen wir an Sie lieber Leser oder liebe Leserin (Bevor es wieder heißt wir wären hier sexuell konotiert: Wir haben Sie NICHT HÜBSCH genannt!) hätten eine Hecke oder einen Baum. Und nehmen wir weiter an, dieser Baum hinge über einem Gehweg – also er hinge mit einigen Ästen in Richtung und damit über dem Gehweg. Dann greift hier unser Ordnungsamt auch mal schnell ein: Es gilt, luftige garantierte Höhe über dem Gehweg von 2 Meter 50 ist einzuhalten.
Ja, das klingt ein wenig übertrieben, ist doch die Durchschnittshöhe des Oberschwaben eher gegen 1 Meter 80 zu vermuten. ABER: Man muss ja damit rechnen, dass ein Oberschwabe auch mal Hut trägt, oder seine Angetraute, oder er nutzt Stelzen… Kurzum ein biberacher Weberbergleser ist vor kurzem Opfer dieser Regelung geworden und wurde dringend aufgefordert – man könnte auch sagen heftig genötigt – sagen wir aber nicht – seinen Baum zu stutzen. Aber hurtig.
Interessant allerdings die frische Baumlocation am Landratsamt: Hier im öffentlichen Raum gelten ganz offensichtlich andere Regeln: Es handelt sich ja um öffentliche Bäume der Stadtverwaltung. Hier reicht es offenbar sich den koipfmäßigen Freiraum einfach vorzustellen, denn so richtig sichtbar sind die 2 Meter 50 hier nicht.
