Asylbewerber in Biberach  . Folge 10: Wie kalkuliert das Landratsamt?

Leserbrief: Verschwendete Steuergelder

Dass die Asylbewerber über die Qualität der ihnen zur Verfügung gestellten Lebensmittel klagen, lässt viele sicher denken: „Die sollen doch dankbar sein, dass sie überhaupt etwas kriegen und das noch umsonst.“ Diese Reaktion geht am Problem vorbei. Viele Asylbewerberinnen wären bereit, auf einen Teil des ihnen zustehenden Geldes zu verzichten, wenn sie den Rest als Gutscheine oder in Form einer Geldkarte bekämen und die Biberacher Steuerzahler sollten sie dabei unterstützen. Die Situation derzeit: Für eine Zucchini, die auf dem Markt (frisch und nicht etwa leicht angegammelt) 35 Cent kostet, zahlt das Landratsamt dem Zulieferer 1,36 Euro. Steuergelder. 1,5 Liter Mineralwasser gibt es beim Discounter für 19 Cent. Das Landratsamt gibt dafür 85 Cent aus. Steuergelder. Und wenn die Asylbewerber klagen, dass ihnen statt dreier Tomaten (Marktpreis höchstens 85 Cent, vom Landkreis bezahlt: 1,36 Euro Steuergelder) eine Dose Tomatenmark (Wert 29 Cent) geliefert wird, dann klagen sie – wie schon seit über 15 Jahren - vergebens. Der Kreistag sieht dem schweigend zu. Etwa 170 Euro für Lebensmittel stehen den Asylbewerbern monatlich zu. Das Geld bleibt nicht im Kreis. Die Lebensmittelkisten werden von einer Firma aus Schwäbisch-Gmünd geliefert. Schlecht für die Ökobilanz.. Manche AsylbewerberInnen wären schon mit 50 Euro zufrieden, wenn sie nur selber einkaufen dürften. Dass dies auch ihrer Integration in unsere Gesellschaft dienen würde, hat man auf Bundesebene und in manchen Landkreisen im Ländle bereits erkannt. Im Kreis Biberach gibt es Nachholbedarf.
(Leserbrief von Dierk Andresen, am 14. September 2010 in der SchwäZ Biberach erschienen.)


Beim Gespräch zwischen Asylbewerbern und VertreterInnen des Landratsamtes vermittelten letztere ("Wir haben uns erkundigt.") den Eindruck, dass es fast nirgends in Baden-Württemberg andere Lösungen als die Essenskörbe gebe. ("Nur dort, wo das aus organisatorischen Gründen nicht geht.") Das befremdet. Wer hat das Landratsamt so schlecht informiert?

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Schon im nahen Ulm können die AsylbewerberInnen seit Jahren mit Geldkarte zahlen. In dem Artikel "Lagerland Baden-Württemberg" von Andras Linder, erschienen im Rundbrief August 2010 des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg ist auf Seite 19 Folgendes über die Versorgung der Asylbewerberunterkünfte zu lesen: "So gibt es bei den untersuchten 54 Unterkünften an 22 Orten (=39%) ein Gutscheinsystem zum Einkauf in bestimmten Läden. 19 GU (33%) werden nach wie vor mit Essenspaketen von Großlieferanten (i.d.R. Dreikönig aus Schwäbisch Gmünd) beliefert. In 14 GU 25%) gibt es in der Unterkunft einen "Shop", in dem angelieferte Nahrungsmittel nach Punktesystem 'eingekauft' werden können." (Mehr hier.)

Fairerweise muss man aber sagen, dass im Regierungsbezirk Tübingen außer in Ulm und im Bodenseekreis überall Essenspakete ausgeliefert werden.
Es ist also keine Eigenheit des Landkreises Biberach.
Dennoch: die AsylbewerberInnen sagen zu Recht, dass sie sich selber billiger und besser versorgen könnten. Der Kreis Biberach sollte versuchen, ihren Wunsch zu erfüllen. Auf Dauer die Lebensmittellieferungen zu kontrollieren dürfte erhebliche Arbeitsstunden der Landratsamtsangestellten binden. Und ob die Lieferfirma in Zukunft von alleine auf bessere Qualität achtet, ist nach den bisherigen Erfahrungen zweifelhaft.

Zur Folge 1 unserer Serie.

Teil 2 der Serie über Flüchtlinge in Biberach

Teil 3 der Serie über Flüchtlinge in Biberach

Teil 4 der Serie über Flüchtlinge in Biberach

 

Teil 5 der Serie über Flüchtlinge in Biberach

Teil 6 der Serie über Flüchtlinge in Biberach

Teil 7 der Serie über Flüchtlinge in Biberach

Teil 8 der Serie über Flüchtlinge in Biberach

Teil 9 der Serie über Flüchtlinge in Biberach

 

Frau Alger vom Landratsamt hat den Asylbewerbern empfohlen, sich an die politischen Vertreter zu wenden. Wir haben das schon mal auf eigene Faust gemacht und per Abgeordnetenwatch.de bei unseren Volksvertretern in Berlin nachgefragt. Hier die Antworten von Martin Gerster und Josef Rief:

Josef Rief: "Herr Rief verfolgt die Diskussion der Lebensmittelversorgung von AsylbewerberInnen in Biberach. Neuesten Berichten zufolge wurde festgestellt, dass keine Lebensmittel verteilt werden, deren Haltbarkeitsdaten abgelaufen sind. Dennoch scheint die Situation weiterhin unbefriedigend zu sein. Herr Rief wird sich deshalb vor Ort ein Bild machen. Ein Termin steht aber bisher noch nicht fest."

Martin Gerster: "Bezüglich der Situation der Asylbewerber in Biberach stehe ich bereits seit Längerem in Kontakt mit Herrn Rex Osa, dem Sprecher der Heimbewohner, und habe Verständnis für die schwierige Lage und die Anliegen der in der Bleicherstraße untergebrachten Menschen.

Angesichts der aktuellen Pressemeldungen werde ich baldmöglichst einen Termin für einen Besuch vor Ort vereinbaren und mir mit eigenen Augen ein Bild machen. An einem solchen Treffen sollte in jedem Falle ein Vertreter des Landratsamtes teilnehmen. Ein erstes Vorgespräch konnte ich am vergangenen Freitag bereits mit Sozialdezernentin Petra Alger führen.

Die Ergebnisse des noch zu vereinbarenden Gesprächs sollten dann schnell auf die zuständige Landesebene weitergetragen werden."

Auf eine Nachfrage hin ist weiter auf Abgeordnetenwatch.de am 15.09.2010 zu lesen:
"Herr Rief hat morgen einen Termin im Bundesministerium für Arbeit und
Soziales und wird dort auch die beschriebene Problematik ansprechen.
Er wird sich vor Ort unangekündigt einen Eindruck verschaffen, um die in
der Vergangenheit erhobenen Vorwürfe zu vermeiden, es werde sich seitens der Verantwortlichen auf den Besuch eingestellt. Ebenfalls hat Herr Rief schon mit dem Landratsamt gesprochen."

Und am 16.9.2010 lässt J. Rief auf Abgeordnetenwatch.de schreiben:
""Die Regelungen zum Sachleistungsprinzip sind seit 1994 in Kraft und seither von keiner Bundesregierung geändert worden. Auch aufgrund dieses langen Zeitraums ist im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und FDP festgelegt worden, dass eine Evaluierung erfolgen soll. Entsprechende Überprüfungen finden statt. Vom Sachleistungsprinzip sind bisher nur wenige Ausnahmen zulässig. Den Asylbewerbern stehen die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 48 Monate zu und sie erhalten gegenwärtig monatlich 40 Euro je Erwachsenem und 20 Euro je Kind in bar. Nach den 48 Monaten greifen die Hartz IV-Regelungen."