Asylbewerber in Biberach  . Folge 9: Eine notwendig(e) frustrierende Begegnung am 6. September in der Bleicherstraße

Wenn AsylbewerberInnen und Vertreterinnen des Landratsamtes aufeinandertreffen, dann kann das fast nur schiefgehen. Die einen erwarten von den BehördenvertreterInnen alles, die aber berufen sich auf die Gesetzeslage und die Zuständigkeiten. Da die AsylbewerberInnen keinen Anspruch auf Deutsch- oder Integrationskurse haben, können sie sich nur schwer verständlich machen und verstehen kaum den Unterschied zwischen gesetzgebendem Parlament und ausführender Behörde, zwischen kommunaler, Landes- und Bundesebene. So ist es fast ein kleines Wunder, dass die gestrige Begegnung im Flüchtlingsheim in der Bleicherstraße auch ein positives Ergebnis hatte: Das Landratsamt will die Qualität der Lebensmittel, die den Flüchtlingen geliefert werden, in nächster Zeit stichprobenartig überprüfen. „Das würde ich auch nicht essen,“ meinte die Sozialdezernentin des Landkreises, Petra Alger, als sie vor Kurzem einen Blick auf das „frische“ Obst und Gemüse geworfen hatte, das den Asylbewerbern von einer Firma in Schwäbisch-Gmünd drei Mal in der Woche geliefert wird. Oft genug sind auch die anderen Waren knapp vor dem oder jenseits des Verfallsdatums. Auch das kritisierte Frau Alger.

Eine Lebensmittelkiste

Man mag fragen, warum das jetzt erst erfolgt, denn die Klagen gibt es schon länger. Aber immerhin. Auf einen tatsächlichen Wert von €50 bezifferte ein Asylbewerber die Lebensmittellieferungen, für die €170 berechnet würden.

Und diese Lebensmittel sind zwar ein wenig angepasst an nichtdeutsche Essgewohnheiten, aber wer mag sich schon fünf oder zehn oder noch mehr Jahre mit der immer gleichen Einheitsverpflegung ernähren? Zumal die Alternative so einfach wäre, denn es gibt türkische und asiatische Läden in Biberach und einen afrikanischen in Ulm. Läden, die zum Teil die Essgewohnheiten wesentlich besser befriedigen könnten. (Ein Biberacher Metzger hat bei Gruppenbestellungen und Sonderwünschen zudem Rabatte angeboten. Das Geld bliebe dann im Landkreis.)


Was die Residenzpflicht angeht, also jene an Apartheid erinnernde Bestimmung, die es den Asylbewerbern verbietet, ohne ausdrückliche Genehmigung den Landkreis zu verlassen, so wird es eine Lockerung geben: 14 Tage im Jahr dürfen sie jetzt ausreisen, sofern keine Vorstrafen vorliegen. Wenn sie, etwa für den Besuch bei einem Verwandten oder kranken Freund nur einen Tag davon in Anspruch nehmen, verfallen die restlichen Tage und dann bleibt für das Rest des Jahres nur noch der schöne weltoffene Kreis Biberach. Man darf hier nicht ungerecht sein. Woanders ist es schlimmer und mitunter müssen die Asylbewerber von ihrem monatlichen Taschengeld von 40 Euro noch zehn Euro für jede Ausreisegenehmigung bezahlen. Woanders ist es ungerechter. Aber schon in Biberach verstößt diese verbesserte Regelung gegen ein elementares Menschenrecht. Natürlich ließen sich die 14 Tage Reisefreiheit auch staffeln. Rechtlich spräche nichts dagegen. Aber die Rathausmitarbeiter (hier ist das Ausländeramt zuständig) verkraften den zusätzlichen Verwaltungsaufwand, der mit weiteren Genehmigungen verbunden wäre, nicht.
Das zweistündige Treffen war schwierig, schon aus sprachlichen Gründen. In vier Sprachen wurde hin- und herübersetzt.
Unklar blieb vor allem auch für die AsylbewerberInnen, wo die rechtlichen Grenzen sind und wo das Landratsamt Spielraum hat. Die Regelungen in den einzelnen Bundesländern sind unterschiedlich.


Vorratshaltung im Dreierwohnzimmer

In Bayern dürfen AsylbewerberInnen sich unbeschränkt im Freistaat bewegen. Im Ländle nur im jeweiligen Landkreis.

In anderen Regionen dürfen ein oder mehrere Nachbarkreise besucht werden. Aber die Biberacher AsylantInnen dürfen – ohne besonderen Anlass und Genehmigung – nicht einmal nach Ulm.
Die Flüchtlinge wurden an die Politik verwiesen, an die Landtagsabgeordneten und die Bundestagsabgeordneten. An Menschen, die sie nicht kennen und die sie weder in Stuttgart noch in Berlin besuchen dürften.
Eine Frage an die vier Vertreter des Landratsamtes blieb unbeantwortet. Die Frage: „Was für Strafen könnten Ihnen vier drohen, wenn Sie sagten: Die Lebensmittellieferungen weisen so große Mängel auf, dass wir vorerst auf Bargeldzahlungen umstellen?" Vielleicht kann sie ja der Landrat beantworten.

Die Öffentlichkeit war bei diesem Gespräch nicht zugelassen. Es waren neben den AsylbewerberInnen und den BehördenvertreterInnen aber einige Biberacher BürgerInnen anwesend, die im Bereich Asyl engagiert sind.

INFO Darf das Landratsamt wirklich keine Barzahlungen an die Flüchtlinge leisten? Der Flüchtlingsrat Thüringen sieht das anders. Auf seiner Website liest man: "Der Bundesgesetzgeber hat mit der Neufassung des Asylbewerberleistungsgesetzes im Jahr 1997 eine bis dato bestehende Nachrangigkeit von Geldleistungen („...wenn besondere Umstände der Aushändigung von Wertgutscheinen oder anderen vergleichbaren unbaren Abrechnungen entgegenstehen, im gleichen Wert auch Geldleistungen gewährt ...“) explizit aus dem Gesetz gestrichen. Hätte der Gesetzgeber die Nachrangigkeit auch für die Zukunft fortgelten lassen wollen, hätte er die Gesetzesänderung nicht vornehmen müssen. Es ist insofern dem Willen des Gesetzgebers und des Gesetzes widersprechend und logisch ebenso widersinnig, die bundesgesetzliche Norm im Rahmen einfachen Verwaltungshandelns dergestalt auszulegen, als ob es die Gesetzesnovellierung im Jahr 1997 nicht gegeben hätte."

Und weiter wird das Landessozialgericht NRW zitiert: "Analogleistungen nach § 2 Abs 1 AsylbLG i.V.m § 10 Abs 3 SGB 12 sind grundsätzlich als Geldleistungen und nicht als Sachleistungen zu erbringen. Das ergibt sich aus dem vom Gesetz berücksichtigten erhöhten Integrationsbedürfnis und der bereits über längere Zeit erfolgten Anpassung an die hiesigen Lebensverhältnisse und dem Bedürfnis nach eigenverantwortlichem Wirtschaften mit Bargeld." (Den ganzen Beitrag lesen Sie hier.)

Zur Folge 1 unserer Serie.

Teil 2 der Serie über Flüchtlinge in Biberach

Teil 3 der Serie über Flüchtlinge in Biberach

Teil 4 der Serie über Flüchtlinge in Biberach

 

Teil 5 der Serie über Flüchtlinge in Biberach

Teil 6 der Serie über Flüchtlinge in Biberach

Teil 7 der Serie über Flüchtlinge in Biberach

Teil 8 der Serie über Flüchtlinge in Biberach

 

Ein Blick zurück
Der Biberacher Filmemacher Uli Stöckle hat sich des Themas
Lebensmittelkisten für AsylbewerberInnen angenommen. Das ist allerdings schon eine Weile her. Offenbar gibt es die Probleme mit den Lebensmittelkisten schon länger. Wir wollten mehr wissen.

Wann genau haben Sie sich mit dem Thema beschäftigt und in welcher Form?

Es war 1995/96. Mit meiner damaligen Lebensgefährtin Valerie Lasserre
produzierte ich eine Filmdoku von etwa 6 Minuten Länge – Es ging vor allem um die Qualität der Lebensmittel und die Qualität der „Versorgung“, erst vor kurzem war damals auf „Lebensmittelkörbe“ umgestellt worden..

Wie sind Sie auf das Thema gestoßen?

Ich war damals Chefredakteur der Radio 7 Mantelredaktion und wir hatten im Radio mehrfach über teils skandalöse Verpflegung berichtet: Da waren Inder und Muslime mit Schweinefleisch und oder Rindfleisch „beliefert“ worden, Afrikaner hatten Nudeln bekommen. – Kurzum es war eigentlich nicht amüsant. Angetaute Hähnchen wurden ausgeliefert.

Wie sind Sie bei Ihren Recherchen vorgegangen?

Zunächst hatten wir im Landratsamt versucht einen offiziellen
„Asylbewerberkorb“ zu bestellen, bzw. zu kaufen. Das war nicht möglich. Es hieß, das sei undenkbar, das würde nicht verkauft. Das machte uns skeptisch. Danach versuchten wir den Korb über die Zulieferfirma zu bekommen, dort hieß es ohne Zustimmung des Landratsamtes sei so ein Korb unverkäuflich, wohlgemerkt der Inhalt. Es entstand wirklich der Eindruck es ginge um geheime Staatspapiere und nicht um Essenskörbe. Schließlich nahmen wir Kontakt mit einer Flüchtlingsunterstützungsgruppe auf und erfuhren, dass die Körbe am Samstagmorgen an die Asylbewerber zentral am Weberberg in Biberach ausgegeben würden, von einem Lieferwagen aus. Ich meine, es war damals morgens um 5 Uhr. Die Asylbewerber die ihren Korb nicht abholten, gingen eben leer aus. Offizieller Wert solch eines Korbes war damals irgendwo zwischen 20 und rund 40 Mark. Wir kauften einer afrikanischen Familie solch eine „Lebensmittellieferung“ ab und bezahlten dafür 60 Mark. Anschließend besuchten wir den Wochenmarkt und versuchten die Waren an „normale“ Bürger zu verkaufen und ließen den Korb von Marktverkäufern an den Ständen vom Wert her beurteilen.

Was war das Ergebnis und wie waren die Reaktionen?

Das Ergebnis war schlicht katastrophal. Die interviewten Bürger bezeichneten den Korb zum Teil als eklig, widerlich und menschenunwürdig. Dazu muss erläutert werden: Im Korb war ein angetautes Hähnchen. Interessant dabei, dass der Lebensmittelzulieferer damals meinte, dass Asylbewerber „natürlich sowohl Kühlschrank, wie auch Tiefkühltruhe zur Verfügung hätten“. Angesichts der Salmonellengefahr war die Verteilung tief gefrorener Hähnchen recht fahrlässig. Keiner der Bürger war bereit, den Korb für 20 Mark zu kaufen.
Maximal 10 Mark wurden als Preis akzeptiert und das nur „um was Gutes zu tun“. Noch schlimmer war die Reaktion der Marktstandbesitzer: Von „unglaublich miese Qualität“ bis zu „höchstens 12 Mark wert – und das im Verkauf, nicht im Einkauf!“ war da zu hören.

Waren Sie damals auch im Kontakt mit dem Landratsamt?

Ja, das Landratsamt versprach damals 1995/96 Besserung und argumentierte: Die Körbe seien trotzdem natürlich 40 Mark wert, man müsse schließlich die Anlieferung einrechnen. Das mit dem Hähnchen sei aber ein unglücklicher Einzelfall.

Gibt es den Film noch irgendwo zu sehen?

Leider nicht. Nachdem Valerie Lasserre ihren Lebensmittelpunkt nach Berlin verlegt hatte ging das Masterband verloren. Es ist auch keine Kopie mehr vorhanden. Der Film wurde damals Mitarbeitern der Caritas, dem Landratsamt und in einer Diskussionsrunde gezeigt.