Asylbewerber in Biberach  . Folge 2: Aftab  


Das Leben hat Aftab auf vieles nicht vorbereitet. Nicht auf die Strapazen der Flucht aus Afghanistan, nicht auf die Behandlung durch europäische Behörden in Italien und Frankreich, und nicht auf das Leben mit drei Fremden in einem Zimmer in der Bleicherstraße 47 in Biberach/Riß. Den Satz „I did not learn this“ verwendet der 21jährige Afghane, dessen Gesicht viel von jugendlicher Frische verloren hat, häufig.

Gelernt hat er nicht, nach gutem Essen zu fragen, um Geld zu bitten, auch nicht auf dem Fußboden zu schlafen, aber daran musste er sich gewöhnen, denn die Betten, die ihm und den drei Mitbewohnern seines Zimmers zur Verfügung standen, verursachten ihnen schon nach kurzer Zeit Rückenschmerzen. Jetzt ist der dunkelgraue
Teppichboden ihre Matratze und die Schuhe bleiben vor der Tür des Raumes, der als Ess-, Arbeits- und Schlafzimmer dienen muss.

Im afghanischen Dschalalabad, wo er herkommt, lebte er mit seinen Eltern und Geschwistern ganz anders. In einem großen Haus, das innen einen Garten hatte. Mit einem Wohn- und einem Zimmer
fürs Lernen – ganz für sich alleine. Auch jetzt klagt er nicht über finanzielle Probleme.( „Money is not the problem.“ Manchmal schickt ihm seine Tante oder schicken ihm seine Cousins etwas Geld.) Es sind die Bedingungen seines Aufenthaltes, die ihn belasten.



Lernen würde er auch jetzt gerne mehr. Er besucht einen Deutschkurs am Berliner Platz. Seltsamer Zufall, dass das Deutschbuch des Lagenscheidt-Verlages den gleichen Titel trägt: „Berliner Platz“. Die CD, die dem Buch beiliegt, kann Aftab nicht hören. Das CD-Laufwerk seines Computers, eines alten ausgemusterten Gerätes mit einer lächerlichen 5 GB Festplatte, funktioniert nicht mehr. Nach einem neueren gebrauchten Modell zu fragen fällt ihm schwer: „I did not learn this.“

Bald will er eine Prüfung machen, aber ihm fehlen einige Stunden, denn die Nachricht vom Tod seiner Mutter hat ihn einen Monat lang so belastet, dass er nicht lernen konnte. Und wenn er Deutsch kann, dann will er Spanisch lernen. Danach Russisch. Und dann Arabisch. Sechs Sprachen spricht er bereits. Neben seiner Muttersprache unter anderem auch Englisch, Hindi und allmählich Deutsch.

Manchmal wird die psychische Belastung zu stark, dann denkt er daran, sich auf dem Marktplatz anzuzünden oder sich im Landratsamt die Kehle durchzuschneiden.

 


Er spricht Paschtu, eine der Amtssprachen Afghanistans. Sein Mitbewohner, ebenfalls Afghane, der 10 Jahre Erfahrung als Schneider mitbringt, spricht Dari, die zweite Amtssprache des Landes und noch sehr wenig Deutsch.. Sie können sich verständigen. Der dritte Mitbewohner ist ein 45jähriger Iraner. Mit den Biberachern geht es schon auch auf Deutsch . Aber wenn die ihm am Samstag vorschlagen würden, mit zu einer Party nach Ulm zu kommen, müsste er ablehnen. Grund ist die Residenzpflicht, die ihm verbietet, den Landkreis zu verlassen.

Ein Ausflug in die größere Stadt oder eine sommerliche Bahnfahrt an den Bodensee, um für kurze Zeit der Ödnis der Bleicherstraße zu entfliehen, das alles geht wegen der Residenzpflicht nicht ohne besonderen und genehmigten Anlass wie etwa den Besuch eines Arztes oder eines Rechtsbeistandes. Den zu konsultieren kostet ihn jedes Mal 20 Euro, die er von seinem monatlichen Taschengeld von 40 Euro zahlen muss. Wie kommt man da zu seinem Recht? „I did not learn this“, sagt Aftab. Und damit ist er nicht alleine.

( Name von der Redaktion geändert.)

Zur Folge 1 unserer Serie.

Teil 3 der Serie über Flüchtlinge in Biberach

Teil 4 der Serie über Flüchtlinge in Biberach

Teil 5 der Serie über Flüchtlinge in Biberach

Teil 6 der Serie über Flüchtlinge in Biberach

Teil 7 der Serie über Flüchtlinge in Biberach

Teil 8 der Serie über Flüchtlinge in Biberach

Teil 9 der Serie über Flüchtlinge in Biberach

Residenzpflicht Seit Jahren steht die Residenzpflicht in der Kritik, nirgendwo in Europa gibt es ein vergleichbares Gesetz: “Räumliche Beschränkung des Aufenthalts”, heißt die Bestimmung offiziell. Gemeint ist: Wer als Asylbewerber nach Deutschland kommt, darf seine zugewiesene Stadt oder
den Landkreis nicht verlassen – nicht einmal für ein paar Stunden. Ob Klassenausflüge, Besuche bei Freunden oder Verwandten, Arzt- und sogar Behördentermine in anderen Städten: All dies dürfen Asylbewerber und Geduldete nur mit einer schriftlichen Ausnahmegenehmigung. Und diese ist oft genug gebührenpflichtig und kann verweigert werden..
Begründet wird heute freilich aufgeklärt-funktional: Asylbewerber sollen für die Behörden erreichbar sein, schließlich beziehen sie Leistungen und müssen daran mitwirken, ihre Verfahren voranzutreiben. Auch viele Deutsche müssen für die Behörden erreichbar sein - bei ihnen genügt allerdings eine ladungsfähige Adresse. Dass man bei weit über 100.000 Menschen andere Maßstäbe anlegt, kann deshalb nur einen Grund haben: Man will sie hier eigentlich nicht haben - und das sollen sie auch merken. (Quelle: taz.de)

In Bayern gilt seit dem 10. Juni ein nues Gesetz: "Flüchtlinge im Asylverfahren dürfen sich vorübergehend im gesamten Regierungsbezirk ohne Erlaubnis frei bewegen. Grenzt der Landkreis der jeweiligen Ausländerbehörde an einen anderen Regierungsbezirk, dann dürfen sich die Flüchtlinge auch in den angrenzenden Landkreisen des benachbarten Regierungsbezirks frei bewegen. Für Geduldete gilt weiterhin die Beschränkung auf den Freistaat Bayern. Ausnahmen hiervon dürfen, so Wortlaut, keinen „reinen Sanktionscharakter haben“." (Quelle: Flüchtlingsrat Bayern)